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Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit in Behörden

Behörden stehen heute vor der Aufgabe, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Bürgerinnen und Bürger nutzbar sind – unabhängig von Behinderungen, Alter oder technischen Möglichkeiten. 

Digitale Barrierefreiheit bedeutet dabei weit mehr als nur eine gesetzliche Pflicht: Sie ist ein zentrales Element moderner, bürgerfreundlicher Verwaltung.

Lesen Sie hier, welche gesetzlichen Vorgaben gelten, welche typischen Barrieren in Behördenangeboten auftreten, wie sich Websites, Formulare, PDFs und Online-Umfragen technisch barrierefrei gestalten lassen – und warum diese Maßnahmen allen Beteiligten zugutekommen.

Gesetzliche Grundlagen

Für öffentliche Stellen in Deutschland gilt unter anderem:

Diese Regelungen orientieren sich an den internationalen
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) .

Typische Barrieren in digitalen Behördenangeboten

  • Unzugängliche PDF-Formulare, die nicht mit Screenreadern nutzbar sind.
  • Fehlende Alternativtexte für Bilder und Symbole.
  • Schlechter Kontrast oder kleine Schriftgrößen.
  • Fehlende Tastaturbedienbarkeit.
  • Fachbegriffe ohne Erklärung.
  • Komplexe Navigation ohne klare Struktur.

Technische Maßnahmen für barrierefreie Behördenwebsites

  • Alternativtexte für alle Bilder, Grafiken und Icons.
  • Klare Navigationsstrukturen mit semantisch korrektem HTML.
  • Tastaturfreundlichkeit aller Bedienelemente.
  • Hoher Kontrast und anpassbare Schriftgrößen.
  • Barrierefreie PDF-Dokumente gemäß PDF/UA-Standard.
  • Responsives Design für Nutzung auf mobilen Geräten.
  • Untertitel und Transkripte für Videos.
  • Formulare mit eindeutigen Labels und verständlicher Fehlerausgabe.

Verständliche Sprache

Gerade in Behörden ist die Sprache oft komplex. Leichte Sprache oder Einfache Sprache ermöglicht es, dass mehr Menschen die Inhalte verstehen.

Übersetzungen in Gebärdensprache sollten bei wichtigen Informationen angeboten werden.

Testen und Qualitätssicherung

Behörden sollten ihre digitalen Angebote regelmäßig prüfen:

  • Automatisierte Tests mit Tools wie WAVE, axe oder Lighthouse.
  • Manuelle Prüfungen mit Screenreadern (z. B. NVDA, JAWS, VoiceOver).
  • Nutzer-Tests mit Menschen mit Behinderungen.
  • Dokumentation im Barrierefreiheits-Statement, wie es die EU-Richtlinie fordert.

Mehrwert der Barrierefreiheit für Behörden

Barrierefreie digitale Angebote:

  • Erfüllen gesetzliche Vorgaben und vermeiden Rechtsfolgen.
  • Verbessern die Nutzerzufriedenheit.
  • Steigern die Reichweite und Akzeptanz von Online-Diensten.
  • Fördern Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe.

Barrierefreie Umfragen in Behörden

Behörden nutzen häufig Online-Umfragen, um Feedback von Bürgerinnen und Bürgern einzuholen – etwa bei Bürgerbeteiligungsverfahren oder Zufriedenheitsanalysen.

Auch hier gilt: Barrierefreiheit muss von Anfang an berücksichtigt werden.

Wichtige Punkte:

  • Formularfelder beschriften: Alle Eingabefelder brauchen eindeutige Labels, die für Screenreader erkennbar sind.

  • Tastaturbedienung sicherstellen: Jede Frage und Antwortmöglichkeit muss ohne Maus auswählbar sein.

  • Klare Sprache verwenden: Fragen sollten kurz, eindeutig und ohne unnötigen Fachjargon formuliert werden.

  • Kontraste beachten: Antwortbuttons, Radiobuttons und Checkboxen müssen gut sichtbar sein.

  • Alternativen anbieten: Für Menschen, die Online-Umfragen nicht nutzen können, sollte es eine gleichwertige Möglichkeit zur Teilnahme geben (z. B. Papierformular, Telefonbefragung).

  • Technische Standards: WCAG-konforme Gestaltung, um sicherzustellen, dass auch assistive Technologien (Screenreader, Sprachsteuerung) funktionieren.
Praxislösung: Mit easyfeedback können Behörden Umfragen barrierefrei erstellen, gestalten und auswerten. Das Tool unterstützt WCAG-konforme Fragebögen, klare Strukturen, Tastaturbedienung und Screenreader-Kompatibilität – so wird Bürgerbeteiligung inklusiv und nutzerfreundlich.

Fazit

Digitale Barrierefreiheit in Behörden umfasst nicht nur Websites, Formulare und Dokumente, sondern auch Beteiligungsformate wie Online-Umfragen. 

Nur wenn alle Menschen gleichberechtigt teilnehmen können, werden Ergebnisse repräsentativ und Verwaltungsentscheidungen inklusiv.

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