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Seit 2019 sind Unternehmen in der EU mit mehr als 50 Mitarbeitern, im Finanzdienstleistungsbereich oder als öffentlicher Arbeitgeber tätig, verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten, um Verstöße und Missstände zu melden.
Dieses System kann schriftlich, telefonisch, persönlich, per (Online-)Formular oder über ein spezialisiertes Portal bereitgestellt werden.
Mit unserer datenschutzkonformen Formular-Vorlage setzen Sie die EU-Richtlinien in Bezug auf die Einrichtung eines Hinweisgebersystems einfach und effizient um.
Melden Sie sich bei easyfeedback an, passen Sie die Vorlage an Ihre Anforderungen an und platzieren Sie das Whistleblower-Formular flexibel dort, wo es gebraucht wird.
Ermöglichen Sie Hinweisgebern, Ihnen Verstöße und Missstände schnell, unkompliziert und anonym mitzuteilen. So fördern Sie Transparenz und stärken das Vertrauen in Ihr Unternehmen.
Inhalte der Vorlage:
Ziele der Befragung:
Hilfreiche Funktionen für die Befragung:
Datenschutz „made in Germany“ (DSGVO)
Anonymitätsfunktion für ehrliches Feedback
Ein Hinweisgeber ist eine Person, die Verstöße und Missstände einer Behörde oder einem Unternehmen meldet, bevor negative Konsequenzen eintreten.
Typische Fälle von Verstößen im Zusammenhang mit Whistleblowing sind Korruptions- und Bestechungsfälle, Gesetzes- und Richtlinienverstöße, Straftaten, Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz und mehr.
Die bekanntesten Beispiele für das Whistleblowing sind Edward Snowden und der Wikileaks-Gründer Julian Paul Assange.
Was macht ein Whistleblower?
Ein Whistleblower ist eine Person, die Missstände, illegale Handlungen oder unethisches Verhalten innerhalb einer Organisation aufdeckt.
Diese Person informiert entweder interne Stellen oder die Öffentlichkeit über Verstöße, wie Korruption, Betrug oder Gefahren für die Öffentlichkeit.
Whistleblower handeln oft aus moralischen oder rechtlichen Überzeugungen, um Transparenz zu schaffen und Missbrauch zu stoppen, auch wenn dies persönliche oder berufliche Risiken für sie mit sich bringt.
Warum sind Whistleblower wichtig?
Whistleblower sind wichtig, weil sie oft dazu beitragen, Missstände, Korruption oder illegale Aktivitäten aufzudecken, die sonst unbemerkt bleiben würden.
Sie fördern Transparenz und Rechenschaftspflicht in Unternehmen und Organisationen und schützen die Öffentlichkeit vor potenziellen Schäden, wie Umweltverschmutzung, Gesundheitsgefährdungen oder Finanzbetrug.
Durch ihr Handeln können sie Reformen anstoßen, das Vertrauen in Institutionen wiederherstellen und den Schutz von Menschenrechten und gesetzlichen Vorgaben sicherstellen.
Whistleblower sind Personen, die aus moralischer Überzeugung oder Verantwortungsbewusstsein Missstände, illegales Verhalten oder Gefahren für die Öffentlichkeit aufdecken – oft unter hohem persönlichen Risiko.
Ihre Enthüllungen haben weltweit für Schlagzeilen gesorgt und gesellschaftliche sowie politische Debatten angestoßen.
Hier sind einige der bekanntesten Fälle:
1. Beispiel: Edward Snowden (2013)
Ehemaliger Mitarbeiter der NSA, der massive Überwachungsprogramme der USA und anderer Staaten enthüllte.
Er deckte auf, dass Millionen von Menschen weltweit durch staatliche Geheimdienste überwacht wurden.
2. Beispiel: Chelsea Manning (2010)
US-Soldatin, die geheime Militärdokumente und diplomatische Depeschen an WikiLeaks weitergab.
Diese Dokumente enthüllten Kriegsverbrechen und Fehlverhalten der USA im Irak und Afghanistan.
3. Beispiel: Frances Haugen (2021)
Ehemalige Facebook-Mitarbeiterin, die interne Dokumente veröffentlichte und enthüllte, dass das Unternehmen wusste, wie schädlich seine Plattformen für die Gesellschaft, besonders Jugendliche, sein können, aber nicht angemessen darauf reagierte.
4. Beispiel: Jeffrey Wigand (1996)
Ehemaliger Manager eines Tabakkonzerns, der öffentlich machte, dass Tabakunternehmen wissentlich gesundheitsschädliche Substanzen in Zigaretten verwendeten und die Suchtgefahr verschwiegen.
5. Beispiel: Mark Felt (1970er Jahre)
Bekannt als „Deep Throat“, half er, den Watergate-Skandal aufzudecken, der zum Rücktritt des US-Präsidenten Richard Nixon führte.
Diese Beispiele zeigen, wie mutige Einzelpersonen dazu beigetragen haben, schwerwiegende Missstände in Regierung, Militär, Wirtschaft und Technologie aufzudecken.
Trotz großer persönlicher Risiken haben Whistleblower weltweit dazu beigetragen, Transparenz, Rechenschaft und öffentliche Debatten zu fördern.
Ihre Handlungen werfen jedoch auch rechtliche und ethische Fragen auf – etwa zur Grenze zwischen Geheimnisverrat und öffentlichem Interesse.
Der Prozess eines Whistleblowers umfasst mehrere Schritte, die sicherstellen, dass Missstände oder illegales Verhalten effektiv und sicher gemeldet werden.
Hier ist eine Übersicht:
1. Schritt: Erkennen eines Problems
Der Whistleblower identifiziert ein Verhalten oder eine Situation, die illegal oder unethisch ist, wie Betrug, Korruption oder Sicherheitsverstöße.
2. Schritt: Dokumentation
Der Whistleblower sammelt Beweise und dokumentiert die betreffenden Vorfälle, um die Meldung zu untermauern.
Dies kann E-Mails, Berichte oder andere relevante Dokumente umfassen.
3. Schritt: Meldung einreichen
Die gesammelten Informationen werden über ein Whistleblower-System, eine Hotline, eine E-Mail-Adresse oder eine andere offizielle Meldestelle eingereicht.
Dies kann anonym oder vertraulich erfolgen, abhängig vom System.
4. Prüfung und Untersuchung
Die gemeldeten Informationen werden von der zuständigen Abteilung (z. B. Compliance, interne Revision) geprüft.
Es wird eine Untersuchung eingeleitet, um die Vorwürfe zu verifizieren und die Situation zu bewerten.
5. Schritt: Maßnahmen ergreifen
Nach Abschluss der Untersuchung werden geeignete Maßnahmen getroffen, um das aufgedeckte Problem zu beheben.
Dies kann Disziplinarmaßnahmen, rechtliche Schritte oder organisatorische Änderungen umfassen.
6. Schritt: Rückmeldung geben
In einigen Fällen erhält der Whistleblower eine Rückmeldung über den Fortschritt oder das Ergebnis der Untersuchung, ohne dass seine Identität preisgegeben wird.
7. Schritt: Schutz gewährleisten
Während des gesamten Prozesses wird der Whistleblower vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt, um sicherzustellen, dass keine negativen Konsequenzen für die Person entstehen, die die Missstände gemeldet hat.
Die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) dient dem Schutz von Hinweisgebern, die Verstöße gegen EU-Recht melden.
Hier sind die zentralen Punkte der Richtlinie:
1. Punkt: Anwendungsbereich
Die Richtlinie deckt eine breite Palette von Bereichen ab, darunter:
Sie gilt für Unternehmen und Organisationen mit mindestens 50 Mitarbeitern sowie für öffentliche Verwaltungen.
2. Punkt: Meldekanäle
3. Punkt: Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen
Die Richtlinie bietet umfassenden Schutz für Whistleblower, indem sie Vergeltungsmaßnahmen wie Kündigung, Herabstufung, Mobbing oder andere Nachteile verbietet.
Zudem müssen Mitgliedstaaten rechtliche Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber einführen.
4. Punkt: Anonymität und Vertraulichkeit
Die Identität des Whistleblowers muss während des gesamten Prozesses geschützt bleiben, und es dürfen keine Informationen weitergegeben werden, die auf die Person des Hinweisgebers schließen lassen.
5. Punkt: Rückmeldung und Nachverfolgung
Behörden und Unternehmen sind verpflichtet, dem Whistleblower innerhalb von drei Monaten Rückmeldung über die Untersuchung des Vorfalls und die ergriffenen Maßnahmen zu geben.
6. Punkt: Strafen bei Verstößen
Die Richtlinie fordert Sanktionen gegen Unternehmen oder Personen, die versuchen, Whistleblower zu behindern, oder die Schutzmaßnahmen umgehen.
7. Punkt: Umsetzung in nationales Recht
Die Mitgliedstaaten der EU mussten die Richtlinie bis zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht umsetzen, wobei sie detaillierte Regelungen über Meldeverfahren, Sanktionen und Schutzmaßnahmen erlassen.
Welche Unternehmen müssen in der EU ein Meldesystem für Hinweisgeber einrichten?
Laut EU-Richtlinie zur Einführung eines Hinweisgebersystems müssen europäische Unternehmen die über 50 Mitarbeiter haben, die in der Finanzdienstleistungsbranche tätig oder öffentliche Einrichtungen, Behörden oder Kommunen ab 10.000 Einwohner sind, ein Meldesystem für das Whistleblowing anbieten.
Dabei kann das Hinweisgebersystem telefonisch, schriftlich (E-Mail/Brief), persönlich, mittels (Online-)Formular oder einem speziellen, dafür ausgelegten Portal von den Unternehmen angeboten werden.
Für wen gilt die Whistleblower-Richtlinie?
Die Whistleblower-Richtlinie gilt für eine breite Gruppe von Personen, die Verstöße gegen EU-Recht melden.
Dazu zählen:
Die Richtlinie gilt auch für Personen, die erst geplant haben, Missstände zu melden, aber noch keine Meldung gemacht haben, sowie für diejenigen, die bei der Meldung von Verstößen unterstützend tätig waren.
Was ist der Hauptzweck einer Whistleblower-Richtlinie?
Der Hauptzweck einer Whistleblower-Richtlinie besteht darin, Personen zu schützen, die auf Missstände oder Gesetzesverstöße innerhalb von Unternehmen oder Organisationen hinweisen.
Sie soll sicherstellen, dass Whistleblower ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen wie Kündigung, Mobbing oder Diskriminierung Verstöße melden können.
Dadurch fördert die Richtlinie Transparenz, stärkt die Einhaltung von Gesetzen und trägt zur Bekämpfung von Korruption, Betrug oder anderen Rechtsverletzungen bei.
Zusätzlich soll sie klare Meldewege und Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber etablieren, um eine Kultur der Offenheit und Verantwortung zu fördern.
Hier sind einige Beispiele für Situationen, die unter das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) fallen könnten:
1. Beispiel: Korruption im Unternehmen
Ein Mitarbeiter entdeckt, dass ein Kollege Bestechungsgelder von einem Lieferanten erhält und meldet dies über das interne Meldesystem.
2. Beispiel: Verstöße gegen Umweltvorschriften
Ein Angestellter einer Chemiefirma bemerkt, dass gefährliche Abfälle unsachgemäß entsorgt werden und meldet diese Praxis.
3. Beispiel: Missachtung von Arbeitsschutzvorschriften
Ein Mitarbeiter einer Baufirma beobachtet, dass Sicherheitsvorschriften auf der Baustelle regelmäßig ignoriert werden, und informiert darüber.
4. Beispiel: Fehlerhafte Finanzberichte
Ein Buchhalter entdeckt Unregelmäßigkeiten in den Finanzberichten des Unternehmens, die auf möglichen Betrug hindeuten, und reicht eine Meldung ein.
5. Beispiel: Diskriminierung oder Belästigung
Eine Person im Unternehmen wird Zeuge von sexueller Belästigung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz und meldet diese Vorfälle.
6. Beispiel: Verstöße gegen Datenschutzvorschriften
Ein Mitarbeiter erfährt, dass sensible Kundendaten unzureichend geschützt sind und meldet dies über das vorgesehene Meldesystem.
Diese Beispiele verdeutlichen, wie das Hinweisgeberschutzgesetz dazu beitragen kann, verschiedene Arten von Missständen oder Rechtsverstößen in Organisationen aufzudecken und zu beheben.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Deutschland schützt Personen, die Missstände oder Verstöße gegen Gesetze in Unternehmen oder Institutionen melden.
Der Anwendungsbereich des Gesetzes umfasst:
1. Bereich: Öffentliche und private Organisationen
Das Gesetz verpflichtet sowohl private als auch öffentliche Organisationen zur Umsetzung entsprechender Maßnahmen. Betroffen sind Unternehmen ab 50 Beschäftigten, wobei für kleinere Organisationen ab 50 bis 249 Mitarbeitenden Übergangsfristen gelten.
Auch Behörden, Städte, Kommunen oder andere öffentliche Einrichtungen fallen unter das Gesetz.
2. Bereich: Gesetzes- und Regulierungsverstöße
Das HinSchG bezieht sich auf Meldungen zu Verstößen gegen deutsches und europäisches Recht in zahlreichen Bereichen.
Dazu gehören z. B. das Arbeitsrecht, Umweltrecht, Datenschutz, Produktsicherheit, Verbraucherschutz, Korruption, öffentliche Auftragsvergabe, Wettbewerbsrecht, Steuer- und Finanzrecht sowie Gesundheitsschutz.
Auch Verstöße gegen unternehmensinterne Richtlinien können je nach Einzelfall relevant sein.
3. Bereich: Meldende Personen
Das Gesetz schützt nicht nur interne Beschäftigte wie Arbeitnehmer, Auszubildende oder Praktikanten, sondern auch externe Personen wie ehemalige Mitarbeitende, Bewerber, Lieferanten, Kunden oder sonstige Geschäftspartner.
Alle Personen, die in beruflichem Kontext auf Missstände aufmerksam machen, können sich auf den Schutz des Gesetzes berufen.
4. Bereich: Schutzmaßnahmen
Ein zentrales Element des HinSchG ist der Schutz vor Benachteiligung.
Whistleblower dürfen wegen ihrer Meldung keine negativen Konsequenzen wie Kündigung, Abmahnung, Mobbing, Versetzung oder Rufschädigung erfahren.
Unternehmen, die dennoch Repressalien ausüben, müssen mit Konsequenzen rechnen.
Das Gesetz sieht eine Beweislastumkehr vor: Das Unternehmen muss nachweisen, dass keine Vergeltungsmaßnahme im Zusammenhang mit der Meldung steht.
5. Bereich: Meldesysteme
Unternehmen und Behörden müssen interne Meldesysteme einrichten, über die Mitarbeitende und andere Berechtigte Hinweise sicher, vertraulich und möglichst anonym abgeben können.
Diese Stellen müssen unabhängig und qualifiziert besetzt sein.
Daneben besteht auch die Möglichkeit, Hinweise an externe Meldestellen weiterzugeben – etwa an die beim Bundesamt für Justiz eingerichtete Meldestelle.
Externe Meldungen sind insbesondere dann zulässig, wenn intern keine sichere oder funktionierende Struktur vorhanden ist oder eine Reaktion auf frühere Hinweise ausblieb.
Die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) erfordert mehrere Schritte, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und ein effektives System zum Schutz von Hinweisgebern etabliert ist.
Hier sind die wesentlichen Aspekte der Umsetzung:
1. Schritt: Einrichtung eines Hinweisgebersystems
2. Schritt: Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber
3. Schritt: Information und Schulung
4. Schritt: Prozesse und Verfahren
5. Schritt: Überprüfung und Anpassung
6. Schritt: Compliance und Rechtssicherheit
Ein Whistleblower-System bietet Mitarbeitern, Geschäftspartnern oder anderen Stakeholdern die Möglichkeit, Missstände oder illegales Verhalten anonym oder vertraulich zu melden.
So funktioniert es in der Regel:
1. Schritt: Meldung einreichen
Der Whistleblower nutzt eine spezielle Plattform, eine Hotline oder ein Online-Formular, um Verstöße oder Missstände zu melden.
Diese können sich auf Themen wie Betrug, Korruption, Diskriminierung oder Sicherheitsverstöße beziehen.
2. Schritt: Anonymität oder Vertraulichkeit
Die meisten Systeme ermöglichen anonyme Meldungen, um den Whistleblower zu schützen.
Alternativ kann die Meldung vertraulich erfolgen, wobei die Identität nur bestimmten autorisierten Personen bekannt bleibt.
3. Schritt: Untersuchung
Nach Eingang der Meldung leitet die zuständige Abteilung (z. B. Compliance oder interne Revision) eine Untersuchung ein, um den Vorwurf zu prüfen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
4. Schritt: Rückmeldung
In einigen Systemen erhält der Whistleblower eine Rückmeldung über den Fortschritt oder das Ergebnis der Untersuchung, ohne dass seine Identität preisgegeben wird.
5. Schritt: Schutz des Whistleblowers
Ein wichtiges Element ist der Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen, wie Kündigung oder Diskriminierung, für denjenigen, der den Missstand aufdeckt.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat auch Auswirkungen auf den Betriebsrat.
Hier sind die wesentlichen Punkte, wie der Betriebsrat in diesen Kontext eingebunden wird:
1. Punkt: Mitwirkung und Information
Der Betriebsrat sollte über die Einrichtung und Funktionsweise des Hinweisgebersystems informiert werden.
Er hat ein Mitspracherecht bei der Gestaltung der internen Meldestellen und der Verfahren, um sicherzustellen, dass die Interessen der Arbeitnehmer gewahrt bleiben.
2. Punkt: Schutz der Hinweisgeber
Der Betriebsrat spielt eine Rolle beim Schutz der Hinweisgeber vor Vergeltungsmaßnahmen.
Er kann Maßnahmen unterstützen und überwachen, die sicherstellen, dass der Schutz vor Repressalien gewährleistet ist.
3. Punkt: Beratung und Unterstützung
Der Betriebsrat kann den Hinweisgebern Beratung und Unterstützung anbieten, insbesondere wenn es um die Vertraulichkeit und den Schutz vor Nachteilen geht.
4. Punkt: Schulung und Sensibilisierung
Der Betriebsrat kann in Schulungsmaßnahmen eingebunden werden, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter über ihre Rechte und das Hinweisgebersystem informiert sind.
5. Punkt: Vertraulichkeit und Datenschutz
Der Betriebsrat hilft dabei, sicherzustellen, dass die Vertraulichkeit der Meldungen gewahrt bleibt und dass alle Datenschutzanforderungen eingehalten werden.
6. Punkt: Überwachung und Kontrolle
Der Betriebsrat kann die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes überwachen und sicherstellen, dass die Verfahren ordnungsgemäß funktionieren und die Rechte der Mitarbeiter gewahrt werden.
easyfeedback kann als Umfragetool für die Einrichtung eines Whistleblower-Systems genutzt werden, indem es folgende Funktionen bereitstellt:
1. Funktion: Anonyme Umfragen
easyfeedback ermöglicht die Erstellung anonymer Umfragen, sodass Whistleblower Missstände melden können, ohne ihre Identität preiszugeben.
2. Funktion: Benutzerfreundliche Gestaltung
Die benutzerfreundliche Oberfläche von easyfeedback macht es einfach, ein Whistleblower-Formular zu erstellen und bietet vielseitige Zugriffsmöglichkeiten.
So wird die Meldung von Missständen für Hinweisgeber deutlich erleichtert.
3. Funktion: Sichere Datenverarbeitung
easyfeedback bietet Funktionen zur sicheren Verarbeitung von Daten, was für den Schutz sensibler Informationen, die von Whistleblowern bereitgestellt werden, entscheidend ist.
4. Funktion: Anpassbare Formate
Die Umfragen können individuell gestaltet werden, um spezifische Fragen zu Sicherheits- oder Compliance-Themen zu integrieren, die für die Meldung von Missständen relevant sind.
5. Funktion: Echtzeit-Feedback und Benachrichtigungen
easyfeedback ermöglicht es, automatische Benachrichtigungen an den Empfänger zu senden, sobald ein Vorfall gemeldet wurde, und sorgt so für eine schnelle Reaktionsmöglichkeit.
6. Funktion: Integration und Zugänglichkeit
Das Tool lässt sich leicht in bestehende Systeme und Plattformen integrieren, sodass der Zugang zum Whistleblower-System für Mitarbeiter einfach und effektiv gestaltet werden kann.
Durch die Nutzung von easyfeedback als Whistleblower-System können Organisationen sicherstellen, dass Missstände effizient gemeldet und bearbeitet werden, während gleichzeitig der Schutz und die Anonymität der Whistleblower gewahrt bleiben.
Ist das Online-Formular für Hinweisgeber von easyfeedback datenschutzkonform?
Ja, unser Whistleblower-Formular ist datenschutzkonform.
Nicht nur, dass wir die Möglichkeit bieten, die Formulare DSGVO-konform mit beispielsweise einem individuellen Datenschutzhinweis und einer Einwilligungs-Checkbox zu gestalten, auch das Erheben der erforderlichen Daten zum Melden von Verstößen und Missständen ist mit easyfeedback datenschutzkonform.
Durch unsere technischen Gegebenheiten wie die Datenverschlüsselung oder die ISO27001-Zertifizierung unserer deutschen Server bieten wir auch die maximale Sicherheit für die Teilnahme an Umfragen an.
Auf unseren Datenschutz können Sie sich verlassen!
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Können Hinweisgeber das Whistleblower-Formular anonym ausfüllen?
Ja, das können Sie. Solange man keine persönlichen Daten des Hinweisgebers erfragt, ist die Teilnahme an Umfragen und Formularen mit easyfeedback anonym.
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Wie kann ich das Whistleblower-Formular von easyfeedback verwenden?
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