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Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit in Behörden und der öffentlichen Verwaltung

Digitale Verwaltungsangebote sollen Behördengänge vereinfachen, Informationen schneller zugänglich machen und den Kontakt zwischen Bürgerinnen und Bürgern und öffentlichen Einrichtungen erleichtern.

Damit diese Vorteile allen Menschen offenstehen, müssen digitale Angebote barrierefrei gestaltet werden.

Digitale Barrierefreiheit in Behörden betrifft deshalb nicht nur die Gestaltung von Websites. Auch Online-Formulare, Verwaltungsanwendungen, elektronische Dokumente und digitale Beteiligungsverfahren müssen berücksichtigt werden.

Doch welche gesetzlichen Anforderungen gelten für Behörden? Welche Besonderheiten bestehen für Bundesministerien, Landesverwaltungen und Kommunen? Und wie lassen sich digitale Angebote in der Praxis zugänglicher gestalten?

Dieser Leitfaden gibt einen Überblick.

Warum ist digitale Barrierefreiheit in Behörden wichtig?

Öffentliche Verwaltungen stellen Leistungen bereit, auf die Menschen in vielen Lebenssituationen angewiesen sind.

Dazu gehören beispielsweise Antragsverfahren, Terminbuchungen, Informationen zu gesetzlichen Leistungen oder die Beteiligung an öffentlichen Entscheidungsprozessen.

Wenn diese Angebote nicht barrierefrei sind, entstehen Hindernisse für Menschen mit Behinderungen.

Beispielsweise können unbeschriftete Formularfelder die Nutzung mit einem Screenreader erschweren. Eine ausschließlich mit der Maus bedienbare Navigation kann Menschen ausschließen, die auf die Tastatur angewiesen sind.

Digitale Barrierefreiheit stellt sicher, dass Verwaltungsangebote unabhängig von solchen Einschränkungen möglichst selbstständig genutzt werden können.

Sie ist damit ein wesentlicher Bestandteil einer bürgernahen und inklusiven Verwaltung.

Welche gesetzlichen Anforderungen gelten für Behörden?

In Deutschland ergeben sich die Anforderungen aus europäischen Vorgaben, Bundesrecht und den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen.

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Das Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet öffentliche Stellen des Bundes im Rahmen seines Anwendungsbereichs zur barrierefreien Gestaltung ihrer digitalen Angebote.

Insbesondere § 12a BGG enthält Regelungen zur Barrierefreiheit von Websites, mobilen Anwendungen und elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufen.

Dabei soll die barrierefreie Gestaltung bereits bei der Planung, Entwicklung und Beschaffung berücksichtigt werden.

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)

Die BITV 2.0 konkretisiert die Anforderungen für die vom Bundesrecht erfassten digitalen Angebote.

Sie legt unter anderem fest, dass digitale Anwendungen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sein müssen.

Ein besonderer Fokus liegt auf Angeboten mit Nutzerinteraktion, beispielsweise elektronischen Formularen sowie Identifizierungs- und Authentifizierungsprozessen.

EU-Richtlinie 2016/2102

Die europäische Richtlinie 2016/2102 bildet eine wesentliche Grundlage für die barrierefreie Gestaltung von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Die Umsetzung erfolgt in Deutschland auf unterschiedlichen rechtlichen Ebenen.

Welche Regelungen gelten für Länder und Kommunen?

Für öffentliche Stellen der Bundesländer und Kommunen sind insbesondere die jeweiligen Landesgesetze und landesrechtlichen Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit zu beachten.

Die bundesrechtliche BITV 2.0 gilt daher nicht pauschal unmittelbar für jede kommunale Einrichtung.

Welche konkreten Anforderungen gelten, muss anhand des jeweiligen Trägers und Bundeslandes geprüft werden.

Digitale Barrierefreiheit im Bund und in Bundesministerien

Bundesministerien und andere öffentliche Stellen des Bundes müssen digitale Barrierefreiheit sowohl bei öffentlich zugänglichen Informationen als auch bei den entsprechend erfassten digitalen Verwaltungsabläufen berücksichtigen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Websites und digitale Informationsangebote,
  • elektronische Formulare und Antragsverfahren,
  • mobile Anwendungen,
  • digitale Dokumente und Veröffentlichungen,
  • bestimmte interne Verwaltungsanwendungen und Arbeitsprozesse.

Besonders wichtig ist dabei, dass Barrierefreiheit nicht erst nach der technischen Umsetzung geprüft wird.

Bereits bei Ausschreibungen und bei der Auswahl externer Software sollten Anforderungen an Barrierefreiheit berücksichtigt werden.

Dies betrifft auch Anwendungen, die zur Erfassung von Bürgerfeedback, zur Durchführung von Befragungen oder zur digitalen Kommunikation eingesetzt werden.Erklärung zur Barrierefreiheit und Feedback-Möglichkeit

Erklärung zur Barrierefreiheit und Feedback-Möglichkeit

Öffentliche Stellen des Bundes müssen für ihre Websites und mobilen Anwendungen eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen.

Darin wird unter anderem dargestellt, in welchem Umfang das jeweilige Angebot die Anforderungen erfüllt und welche Barrieren gegebenenfalls noch bestehen.

Außerdem ist eine barrierefrei zugängliche Möglichkeit erforderlich, Barrieren zu melden oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit anzufordern.

Die Erklärung enthält auch Informationen zum vorgesehenen Schlichtungsverfahren.

Für Bundeswebsites regeln insbesondere § 12b BGG und § 7 BITV 2.0 die Anforderungen.

Bei öffentlichen Stellen der Länder sind die jeweiligen landesrechtlichen Vorgaben zu beachten.

Typische Barrieren in digitalen Verwaltungsangeboten

In der Verwaltung entstehen Nutzungshürden häufig durch komplexe Informationsstrukturen und unterschiedliche technische Systeme.

Besonders verbreitet sind folgende Probleme:

Nicht barrierefreie PDF-Dokumente

Fehlende Dokumentstrukturen, unklare Lesereihenfolgen und unbeschriftete Formularfelder können die Nutzung mit Screenreadern erschweren.

Komplexe Online-Formulare

Lange Antragsprozesse, unverständliche Pflichtfelder und unklare Fehlermeldungen können dazu führen, dass Nutzer einen Vorgang nicht selbstständig abschließen können.

Fehlende Tastaturbedienbarkeit

Wenn Navigationselemente oder Eingabefelder ausschließlich mit der Maus funktionieren, entstehen Zugangsbarrieren.

Schwer verständliche Verwaltungssprache

Komplizierte Formulierungen, lange Sätze und unerklärte Fachbegriffe können das Verständnis erschweren.

Unzureichende Kontraste

Schwach erkennbare Texte, Schaltflächen oder Formularhinweise beeinträchtigen die Lesbarkeit und Orientierung.

Wie können Behörden digitale Barrierefreiheit umsetzen?

Eine erfolgreiche Umsetzung beginnt mit klaren Zuständigkeiten und einer systematischen Bestandsaufnahme.

1. Bestehende Angebote prüfen

Erfassen Sie alle relevanten Websites, Apps, Formulare und digitalen Dienstleistungen.

Priorisieren Sie Angebote, die besonders häufig genutzt werden oder für Bürgerinnen und Bürger besonders wichtig sind.

2. Technische Anforderungen berücksichtigen

Achten Sie auf eine semantisch korrekte Struktur, Tastaturbedienbarkeit, ausreichende Kontraste und die Kompatibilität mit assistiven Technologien.

Auch die barrierefreie Gestaltung von Formularen und Dokumenten sollte Bestandteil der technischen Qualitätssicherung sein.

3. Verständliche Inhalte bereitstellen

Formulieren Sie Informationen klar und nachvollziehbar.

Prüfen Sie außerdem, welche ergänzenden Angebote in Leichter Sprache oder Deutscher Gebärdensprache aufgrund der geltenden Vorschriften erforderlich sind.

4. Mitarbeitende sensibilisieren

Digitale Barrierefreiheit betrifft nicht nur die IT-Abteilung.

Auch Redaktion, Kommunikation, Beschaffung und Fachabteilungen sollten wissen, welche Anforderungen für ihre digitalen Inhalte gelten.

5. Regelmäßig testen und verbessern

Automatisierte Prüfwerkzeuge helfen dabei, technische Fehler zu erkennen.

Ergänzend sollten Tests mit Tastatur, Screenreadern und möglichst auch mit Menschen mit Behinderungen durchgeführt werden.

Eine praktische Übersicht bietet unsere Checkliste zur digitalen Barrierefreiheit.

Barrierefreie Bürgerbefragungen in Behörden

Online-Befragungen bieten öffentlichen Einrichtungen die Möglichkeit, Rückmeldungen strukturiert einzuholen.

Sie können beispielsweise eingesetzt werden, um die Zufriedenheit mit Verwaltungsleistungen zu untersuchen, Erfahrungen mit digitalen Angeboten zu erfassen oder Meinungen zu geplanten Veränderungen einzuholen.

Damit Bürgerinnen und Bürger möglichst unabhängig von individuellen Einschränkungen teilnehmen können, müssen auch diese Befragungen barrierefrei gestaltet werden.

Wichtige Voraussetzungen sind verständliche Fragen, klar beschriftete Antwortmöglichkeiten, eine nachvollziehbare Navigation und die Bedienbarkeit mit unterstützenden Technologien.

Barrierefreie Umfragen mit easyfeedback gestalten

easyfeedback unterstützt Organisationen bei der Erstellung und Durchführung von Online-Befragungen.

Die technische Grundlage der Teilnehmeransicht ist auf die Nutzung mit Screenreadern und Tastatur ausgelegt.

Für eine insgesamt barrierefreie Befragung müssen jedoch auch die individuellen Einstellungen, Fragen und Inhalte entsprechend gestaltet und geprüft werden.

Mehr dazu erfahren Sie in unserem Leitfaden Barrierefreie Umfragen erstellen.

Häufige Fragen zur digitalen Barrierefreiheit in Behörden

Müssen Behördenwebsites barrierefrei sein?

Öffentliche Stellen unterliegen im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit.

Für den Bund sind insbesondere BGG und BITV 2.0 relevant. Für Länder und Kommunen gelten die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen.

Gilt digitale Barrierefreiheit auch für Online-Formulare?

Ja. Digitale Formulare gehören zu den besonders wichtigen interaktiven Angeboten.

Sie müssen im jeweiligen rechtlichen Anwendungsbereich die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.

Müssen Bundesministerien eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen?

Für Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Bundes besteht grundsätzlich eine entsprechende Verpflichtung nach § 12b BGG.

Können Behörden barrierefreie Online-Umfragen durchführen?

Ja. Entscheidend sind sowohl die technische Zugänglichkeit des verwendeten Umfragetools als auch die barrierefreie Gestaltung der konkreten Befragung.

Fazit: Digitale Barrierefreiheit als Bestandteil moderner Verwaltung

Digitale Barrierefreiheit hilft Behörden, ihre Leistungen möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen.

Wer technische Anforderungen, verständliche Kommunikation und regelmäßige Qualitätskontrollen miteinander verbindet, schafft die Grundlage für eine inklusivere Verwaltung.

Das gilt für Websites und digitale Formulare ebenso wie für Online-Befragungen und Bürgerbeteiligungsprozesse.

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Erfahren Sie mehr über die Barrierefreiheit bei easyfeedback und die Möglichkeiten unseres Umfragetools.

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