Hilfe-Center

Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit: Bedeutung, Anforderungen und Umsetzung

Digitale Angebote sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Ob Online-Banking, Terminbuchung, Behördengang oder Kundenbefragung – immer mehr Prozesse finden im Internet statt.

Doch nicht alle Menschen können diese Angebote uneingeschränkt nutzen.

Genau hier setzt die digitale Barrierefreiheit an.

Sie sorgt dafür, dass Websites, Apps, Online-Formulare und andere digitale Anwendungen möglichst unabhängig von individuellen Einschränkungen zugänglich und bedienbar sind.

Was digitale Barrierefreiheit bedeutet, welche gesetzlichen Vorgaben gelten und wie Sie Barrieren in Ihren digitalen Angeboten vermeiden, erfahren Sie in diesem Leitfaden.

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Inhalte, Technologien und Dienstleistungen so gestaltet werden, dass alle Menschen sie nutzen können, unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen.

Das umfasst zum Beispiel:

  • Websites und Apps, die auch mit Screenreadern oder Tastatur bedienbar sind.

  • Dokumente und PDFs, die strukturiert und gut lesbar sind.

  • Videos und Audio, die Untertitel, Transkripte oder Audiodeskriptionen enthalten.

  • Farben, Schriftgrößen und Layouts, die für Menschen mit Sehschwächen gut erkennbar sind.

  • Einfache Sprache und klare Navigation, die Menschen mit Lernschwierigkeiten unterstützt.
Kurz gesagt: Digitale Barrierefreiheit sorgt dafür, dass niemand vom digitalen Leben ausgeschlossen wird, egal welche Fähigkeiten oder Einschränkungen er hat.

Warum digitale Barrierefreiheit wichtig ist?

Barrierefreiheit ermöglicht Menschen eine selbstbestimmte Teilnahme am digitalen Leben. Wer Informationen, Dienstleistungen oder Kommunikationsangebote nicht nutzen kann, wird von wichtigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Prozessen ausgeschlossen.

Gleichzeitig profitieren auch Menschen ohne dauerhafte Behinderung von barrierefreien Angeboten. Eine verständliche Navigation, klar beschriftete Schaltflächen und gut lesbare Texte erleichtern beispielsweise die Nutzung auf dem Smartphone oder unter schwierigen Lichtverhältnissen.

Für Unternehmen und Organisationen entstehen daraus mehrere Vorteile: Sie verbessern die Benutzerfreundlichkeit, erreichen mehr potenzielle Kunden und reduzieren vermeidbare Nutzungshürden.

Besonders bei Formularen und Online-Umfragen ist das entscheidend. Denn jede technische oder sprachliche Barriere kann dazu führen, dass Menschen eine Eingabe abbrechen oder ihre Meinung nicht mitteilen können.

Welche digitalen Barrieren treten besonders häufig auf?

  • Bilder ohne Alternativtexte, die Screenreader nicht auslesen können

  • Videos ohne Untertitel, wodurch gehörlose Menschen Inhalte nicht verstehen

  • Farbkontraste, die für Menschen mit Sehbehinderungen zu schwach sind

  • Navigation, die nur mit der Maus funktioniert und Tastatur-Nutzer ausschließt

  • Komplexe Formulare ohne klare Beschriftung oder Hilfestellung

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für digitale Barrierefreiheit?

In Deutschland bestehen unterschiedliche rechtliche Anforderungen für öffentliche Stellen sowie für bestimmte Produkte und Dienstleistungen privater Anbieter.

Behindertengleichstellungsgesetz und BITV 2.0

Für öffentliche Stellen des Bundes gelten insbesondere das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Sie regeln Anforderungen an barrierefreie digitale Angebote der Bundesverwaltung. Für öffentliche Stellen der Länder und Kommunen gelten zusätzlich beziehungsweise stattdessen die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zur digitalen Barrierefreiheit in Behörden.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Seit dem 28. Juni 2025 gelten die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes für die vom Gesetz erfassten Produkte und Dienstleistungen.

Dazu gehören beispielsweise bestimmte Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Allerdings fällt nicht jede Unternehmenswebsite und nicht jede Online-Umfrage automatisch unter das BFSG.

Ob eine konkrete Verpflichtung besteht, hängt vom jeweiligen Angebot, dem Anwendungsbereich des Gesetzes und möglichen Ausnahmen ab.

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

Die Web Content Accessibility Guidelines, kurz WCAG, beschreiben international anerkannte Kriterien für barrierefreie Webinhalte.

Sie orientieren sich an vier Grundprinzipien:

  • Wahrnehmbarkeit: Informationen müssen beispielsweise über Textalternativen, ausreichende Kontraste und Untertitel zugänglich sein.

  • Bedienbarkeit: Digitale Funktionen müssen unter anderem mit der Tastatur nutzbar sein.

  • Verständlichkeit: Inhalte, Navigation und Eingaben sollen nachvollziehbar und verständlich gestaltet werden.

  • Robustheit: Digitale Angebote sollen zuverlässig mit unterschiedlichen Browsern und unterstützenden Technologien funktionieren.

Die WCAG sind eine wichtige technische Grundlage. Welche konkrete Fassung beziehungsweise welcher rechtlich referenzierte Standard anzuwenden ist, richtet sich nach dem jeweiligen Anwendungsbereich.

Wie lässt sich digitale Barrierefreiheit umsetzen?

Der erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme. Prüfen Sie, welche digitalen Angebote Ihre Organisation bereitstellt und wo Nutzungsbarrieren auftreten.

Anschließend sollten Sie die wichtigsten Nutzungsvorgänge untersuchen. Dazu gehören beispielsweise Navigation, Kontaktaufnahme, Registrierung, Formularübermittlung und der Zugriff auf Informationen.

Automatisierte Prüfwerkzeuge können erste technische Probleme aufdecken. Zusätzlich sind manuelle Tests mit Tastatur und Screenreader notwendig. Besonders wertvoll sind Tests mit Menschen, die selbst auf barrierefreie Technologien angewiesen sind.

Unsere Checkliste zur digitalen Barrierefreiheit zeigt Ihnen, welche technischen, gestalterischen und inhaltlichen Anforderungen Sie systematisch prüfen sollten.

Digitale Barrierefreiheit bei Online-Umfragen

Online-Umfragen ermöglichen Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen, Meinungen und Erfahrungen gezielt zu erfassen.

Damit möglichst viele Menschen teilnehmen können, sollten Umfragen von Anfang an barrierearm und verständlich gestaltet werden.

Dazu gehören klar formulierte Fragen, einfach bedienbare Antwortmöglichkeiten und eine nachvollziehbare Navigation.

Mit easyfeedback können Sie Online-Umfragen erstellen und dabei verschiedene Anforderungen an die Barrierefreiheit berücksichtigen.

Erfahren Sie in unserer Anleitung, wie Sie barrierefreie Umfragen erstellen und worauf Sie bei der Fragebogengestaltung achten sollten.

Fazit: Barrierefreiheit beginnt bei der Planung

Digitale Barrierefreiheit ist mehr als eine gesetzliche Verpflichtung. Sie trägt dazu bei, dass Informationen und Dienstleistungen von möglichst vielen Menschen genutzt werden können.

Wer Barrierefreiheit bereits bei der Entwicklung berücksichtigt, vermeidet aufwendige Nachbesserungen und schafft digitale Angebote, die verständlicher und leichter bedienbar sind.

Möchten Sie möglichst vielen Menschen die Teilnahme an Ihren Befragungen ermöglichen?

Erstellen Sie Ihre nächste Umfrage mit easyfeedback.

Bereit zu starten? Erstellen Sie jetzt großartige Umfragen!​​