Physische und psychische Risiken am Arbeitsplatz frühzeitig erkennen

Gefährdungsbeurteilung mit Umfragen

Mit unserer Umfrage-Vorlage erkennen Sie physische und psychische Risiken am Arbeitsplatz frühzeitig und leiten gezielt Schutzmaßnahmen ab – für mehr Sicherheit und Gesundheit.

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Warum Gefährdungsbeurteilungen am Arbeitsplatz durchführen?

Gefährdungsbeurteilungen sind ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes.

Sie dienen dazu, Risiken für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten systematisch zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.

Dadurch lassen sich Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und gesundheitliche Belastungen reduzieren. Zudem tragen sie zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (z. B. Arbeitsschutzgesetz) bei und vermeiden mögliche rechtliche Konsequenzen für Unternehmen.

Ein sicherer Arbeitsplatz steigert nicht nur das Wohlbefinden der Mitarbeitenden, sondern auch deren Motivation und Produktivität.

Eine frühzeitige Gefährdungsbeurteilung hilft außerdem, Kosten durch krankheitsbedingte Ausfälle oder Regressansprüche zu minimieren.

Mitarbeiterumfragen unterstützen diesen Prozess, indem sie direkte Rückmeldungen der Beschäftigten zu Belastungen, Gefahren und Verbesserungspotenzialen liefern.

So können Unternehmen gezielt Maßnahmen ableiten, um die Arbeitsbedingungen zu optimieren und eine sichere sowie gesundheitsfördernde Umgebung zu schaffen.

Inhalte der Vorlage:

  • Feedback zum Arbeitsinhalt
  • Feedback zum Informationsfluss
  • Fragen zu Verantwortung und Qualifikation
  • Abfrage der emotionalen Belastung
  • Feedback zur Arbeitsorganisation und Zeitmanagement
  • Fragen zu sozialen Aspekten und Führung
  • Feedback zur Arbeitsumgebung

Ziele der Befragung:

  • Identifikation physischer und psychischer Gefährdungen
  • Einbindung der Beschäftigten in den Arbeitsschutzprozess
  • Entwicklung gezielter Schutz- und Präventionsmaßnahmen
  • Erfüllung gesetzlicher Vorgaben (z. B. Arbeitsschutzgesetz)
  • Förderung von Gesundheit, Zufriedenheit und Produktivität
  • Kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen

Hilfreiche Funktionen für die Befragung:

  • Befragungsoptionen: Anonym, Teilanonym, Personalisiert
  • Einladungsoptionen: Link, E-Mail, QR-Code und mehr
  • KI-Analyse der Ergebnisse inkl. Handlungsempfehlungen
DSGVO-konforme Online-Umfragen

Datenschutz „made in Germany“ (DSGVO)

Anonyme Teilnahme an Umfragen

Anonymitätsfunktion für ehrliches Feedback

Häufig gestellte Fragen zur Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein systematisches und methodisch strukturiertes Verfahren, das dazu dient, mögliche Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und wirksam zu minimieren.

Ihr zentrales Ziel ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nachhaltig zu schützen – denn nur in einer sicheren Arbeitsumgebung können Mitarbeitende ihr Potenzial voll entfalten.

Darüber hinaus ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nicht nur eine Empfehlung, sondern gesetzlich verpflichtend, etwa gemäß § 5 des deutschen Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG).

Sie bildet somit eine wichtige Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz und trägt maßgeblich zur Prävention von Unfällen und Berufskrankheiten bei.

 

Ziele einer Gefährdungsbeurteilung

  • Erkennen potenzieller Gefahren für Beschäftigte
  • Festlegen geeigneter Schutzmaßnahmen
  • Reduzierung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Vermeidung von Haftungsrisiken

 

Typische Gefährdungsfaktoren

Eine Gefährdungsbeurteilung betrachtet verschiedene Gefährdungsarten, darunter:

  • Mechanische Gefährdungen (z. B. Maschinen, Werkzeuge, bewegliche Teile)
  • Elektrische Gefährdungen (z. B. unsachgemäße Verkabelung, Kurzschluss)
  • Chemische Gefährdungen (z. B. Gefahrstoffe, Dämpfe, Gase)
  • Biologische Gefährdungen (z. B. Viren, Bakterien)
  • Physikalische Gefährdungen (z. B. Lärm, Strahlung, Hitze)
  • Ergonomische Belastungen (z. B. schwere Lasten, Zwangshaltungen)
  • Psychische Belastungen (z. B. Stress, Zeitdruck, Arbeitsklima)
  • Sie schützt Beschäftigte vor gesundheitlichen Risiken.
  • Sie hilft, Unfälle und Ausfallzeiten zu vermeiden.
  • Sie sichert die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen.

 

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein unverzichtbares Werkzeug, das Unternehmen dabei unterstützt, ihre Verantwortung für den Schutz der Mitarbeitenden aktiv wahrzunehmen.

Sie hilft nicht nur, Arbeitsunfälle und krankheitsbedingte Ausfälle zu reduzieren, sondern sichert auch die Einhaltung rechtlicher Vorschriften und schafft eine vertrauensvolle und sichere Arbeitsatmosphäre.

Wichtig ist, dass die Gefährdungsbeurteilung kein einmaliges Ereignis ist, sondern ein dynamischer Prozess.

Sie muss regelmäßig überprüft, aktualisiert und an veränderte Arbeitsbedingungen angepasst werden – beispielsweise bei der Einführung neuer Technologien, der Umgestaltung von Arbeitsplätzen oder nach einem Arbeitsunfall.

Eine Gefährdungsbeurteilung ist eine systematische Analyse von Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.

Sie ist in verschiedenen Bereichen des Arbeitsschutzes verpflichtend und umfasst mehrere wesentliche Inhalte.

Eine vollständige Gefährdungsbeurteilung sollte folgende Punkte beinhalten:

1. Punkt: Festlegung des Gefährdungsbereichs

  • Betrieb und Arbeitsbereiche: Identifikation der betroffenen Arbeitsplätze und Bereiche im Unternehmen, in denen Gefährdungen bestehen könnten.
  • Arbeitsmittel: Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Arbeitsmittel, die eine Gefahr darstellen können.
  • Arbeitsorganisation: Arbeitsabläufe, Pausenzeiten, Schichtsysteme, die potenziell Risiken beinhalten.

 

2. Punkt: Ermittlung und Beschreibung der Gefährdungen

  • Physische Gefährdungen: Lärm, Vibrationen, Temperatur, Beleuchtung, mechanische Gefährdungen, Elektroschockgefahr.
  • Chemische Gefährdungen: Exposition gegenüber giftigen, ätzenden oder entzündlichen Stoffen, Dämpfen, Stäuben oder Gasen.
  • Ergonomische Gefährdungen: Unzureichende Sitz- oder Stehpositionen, wiederholte Bewegungen, Hebe- und Tragebelastungen.
  • Psychosoziale Gefährdungen: Stress, Mobbing, Überlastung, Konflikte im Team, unzureichende Kommunikation.
  • Biologische Gefährdungen: Bakterien, Viren, Pilze, die eine Gefahr für die Gesundheit darstellen könnten.

 

3. Punkt: Bewertung der Gefährdungen

  • Gefährdungspotenzial: Einschätzung der Schwere der möglichen Folgen einer Gefährdung (z. B. schwere Verletzungen, langfristige gesundheitliche Schäden).
  • Wahrscheinlichkeit des Eintretens: Einschätzung, wie wahrscheinlich es ist, dass die Gefährdung zu einem Unfall oder einer Erkrankung führt.
  • Risikobewertung: Kombination aus Gefährdungspotenzial und Eintrittswahrscheinlichkeit zur Ermittlung des Risikos. Dabei wird oft eine Skala von „gering“ bis „hoch“ verwendet.

 

4. Punkt: Festlegen von Schutzmaßnahmen

  • Technische Maßnahmen: Verbesserungen am Arbeitsplatz (z. B. Maschinenabsicherungen, Belüftungssysteme, Lärmschutz).
  • Organisatorische Maßnahmen: Anpassung der Arbeitsabläufe, Arbeitszeitregelungen, Sicherheitsanweisungen, Schulungen.
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Bereitstellung von Schutzkleidung, Helmen, Handschuhen, Gehörschutz, Atemschutzmasken etc.
  • Notfallmaßnahmen: Notfallpläne, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Evakuierungspläne.

 

5. Punkt: Dokumentation und Kommunikation

  • Protokollierung: Alle Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung müssen dokumentiert werden, einschließlich der identifizierten Gefährdungen, der durchgeführten Risikoanalyse und der festgelegten Schutzmaßnahmen.
  • Information der Mitarbeiter: Alle betroffenen Mitarbeiter müssen über die Gefährdungsbeurteilung informiert werden, insbesondere über die festgelegten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln.
  • Beteiligung des Betriebsrats: Der Betriebsrat muss in die Beurteilung einbezogen werden und die Ergebnisse sowie geplante Maßnahmen überprüfen.

 

6. Punkt: Überprüfung und Aktualisierung

  • Regelmäßige Überprüfung: Die Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden, z. B. bei Änderungen der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsmittel oder nach einem Unfall.
  • Erfolgsbewertung: Überprüfung, ob die festgelegten Schutzmaßnahmen effektiv sind und die Risiken tatsächlich minimieren.

 

7. Punkt: Besondere Gefährdungen

  • Bei besonderen Gefährdungen, z. B. im Umgang mit gefährlichen Chemikalien, Maschinen oder bei der Arbeit in besonderen Umgebungen (z. B. auf Baustellen, in Laboren oder in der Nähe von Hochspannungsanlagen), müssen die spezifischen Gefährdungen detailliert analysiert und gesondert bewertet werden.

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes und dient dazu, Gefahren für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz systematisch zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.

1. Schritt: Vorbereitung & Planung

  • Festlegen des Arbeitsbereichs oder der Tätigkeit
  • Bestimmen von Verantwortlichen (z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt)
  • Einholen relevanter Vorschriften & Normen

 

2. Schritt: Ermittlung der Gefährdungen

  • Analyse von Arbeitsbedingungen (z. B. Maschinen, Arbeitsstoffe, Arbeitsabläufe)
  • Berücksichtigung unterschiedlicher Gefährdungsarten:
      • Mechanische (z. B. bewegliche Teile)
      • Physikalische (z. B. Lärm, Hitze)
      • Chemische (z. B. Gefahrstoffe)
      • Biologische (z. B. Bakterien, Viren)
      • Psychische (z. B. Stress, Zeitdruck)
      • Ergonomische (z. B. falsche Haltung, monotone Arbeit)

 

3. Schritt: Bewertung der Gefährdungen

  • Einschätzung der Wahrscheinlichkeit und Schwere möglicher Schäden
  • Einordnung in Risikoklassen
  • Priorisierung von Maßnahmen

 

4. Schritt: Festlegen von Schutzmaßnahmen

  • Technische Maßnahmen (z. B. Schutzeinrichtungen, Absaugungen)
  • Organisatorische Maßnahmen (z. B. Arbeitszeitgestaltung, Sicherheitsunterweisungen)
  • Persönliche Schutzmaßnahmen (z. B. Schutzausrüstung wie Helme, Handschuhe)

 

5. Schritt: Umsetzung der Maßnahmen

  • Verantwortlichkeiten zuweisen
  • Maßnahmen durchführen und dokumentieren

 

6. Schritt: Überprüfung der Wirksamkeit

  • Regelmäßige Kontrolle der Maßnahmen
  • Anpassung bei veränderten Arbeitsbedingungen

 

7. Schritt: Dokumentation & Aktualisierung

  • Schriftliche Erfassung der Gefährdungsbeurteilung
  • Regelmäßige Überarbeitung (bei neuen Gefahren, Unfällen, Änderungen im Betrieb)

Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein systematischer Prozess, bei dem potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz identifiziert und bewertet werden, um daraufhin geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Diese Beurteilung ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes und soll dazu beitragen, die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.

Der Betriebsrat hat in Bezug auf die Gefährdungsbeurteilung einige wichtige Aufgaben und Rechte:

 

1. Mitbestimmung und Mitwirkung

Der Betriebsrat hat das Recht, bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung mitzubestimmen.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Betriebsrat in allen wesentlichen Aspekten des Arbeitsschutzes zu beteiligen, insbesondere bei der Identifizierung und Bewertung von Gefährdungen und der Festlegung von Maßnahmen.

 

2. Beratung und Kontrolle

Der Betriebsrat kann Vorschläge zur Verbesserung des Arbeitsschutzes machen und die Durchführung der Maßnahmen zur Gefahrenabwehr überwachen.

Zudem kann der Betriebsrat sicherstellen, dass alle relevanten Gefährdungen berücksichtigt werden, auch solche, die möglicherweise übersehen wurden.

 

3. Zugang zu Informationen

Der Betriebsrat hat das Recht, alle erforderlichen Informationen zur Gefährdungsbeurteilung einzufordern.

Dazu gehören auch Ergebnisse von Unfalluntersuchungen, medizinische Beurteilungen oder Risikoanalysen, die für die Beurteilung von Gefährdungen relevant sind.

 

4. Schutz der Arbeitnehmerinteressen

Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer und kann sich dafür einsetzen, dass die Gefährdungsbeurteilung umfassend und realistisch erfolgt.

Er kann auch im Fall von Mängeln oder unzureichenden Maßnahmen auf diese hinweisen und gegebenenfalls juristische Schritte einleiten.

 

5. Schulung und Sensibilisierung

Der Betriebsrat kann auch Schulungsmaßnahmen anregen, damit alle Mitarbeiter über die Gefährdungsbeurteilung und die ergriffenen Schutzmaßnahmen informiert sind.

1. Punkt: Allgemeine Informationen

  • Arbeitsbereich/Tätigkeit: [Bezeichnung des Arbeitsbereichs oder der Tätigkeit]
  • Datum der Beurteilung: [Datum]
  • Verantwortliche Person: [Name der verantwortlichen Person]
  • Beteiligte Personen: [Namen der beteiligten Personen]

 

2. Punkt: Ermittlung der Gefährdungen

A. Arbeitsumgebung

  • Bestehen Stolper-, Rutsch- oder Sturzgefahren? [Ja/Nein] Beschreibung: [Details]
  • Sind Beleuchtung und Belüftung ausreichend? [Ja/Nein] Beschreibung: [Details]
  • Gibt es eine Lärmbelastung? [Ja/Nein] Maßnahmen: [Details]

 

B. Mechanische Gefährdungen

  • Besteht Verletzungsgefahr durch Maschinen oder Werkzeuge? [Ja/Nein] Beschreibung: [Details]
  • Sind Schutzeinrichtungen an Maschinen vorhanden und funktionsfähig? [Ja/Nein]
  • Gibt es bewegliche oder rotierende Maschinenteile ohne Schutz? [Ja/Nein]

 

C. Elektrische Gefährdungen

  • Besteht Gefahr durch unsachgemäße Verkabelung oder defekte Stecker? [Ja/Nein]
  • Werden elektrische Geräte regelmäßig geprüft? [Ja/Nein]

 

D. Chemische Gefährdungen

  • Werden Gefahrstoffe verwendet? [Ja/Nein] Liste der Gefahrstoffe: [Details]
  • Sind Sicherheitsdatenblätter vorhanden? [Ja/Nein]
  • Gibt es geeignete Schutzmaßnahmen (Lüftung, persönliche Schutzausrüstung)? [Ja/Nein]

 

E. Biologische Gefährdungen

  • Besteht Kontakt zu Bakterien, Viren oder Schimmelpilzen? [Ja/Nein]
  • Gibt es Maßnahmen zur Hygiene und Desinfektion? [Ja/Nein]

 

F. Ergonomische Belastungen

  • Sind Arbeitsplätze ergonomisch gestaltet? [Ja/Nein]
  • Besteht eine einseitige oder monotone Belastung? [Ja/Nein]
  • Werden Hebehilfen eingesetzt? [Ja/Nein]

 

G. Psychische Belastungen

  • Besteht hoher Zeitdruck oder Stress? [Ja/Nein]
  • Sind Pausenregelungen vorhanden? [Ja/Nein]
  • Gibt es Maßnahmen zur Stressbewältigung? [Ja/Nein]

 

3. Punkt: Bewertung der Gefährdungen

 

4. Punkt: Maßnahmen & Umsetzung

  • Welche Schutzmaßnahmen sind notwendig? [Maßnahmenbeschreibung]
  • Wer ist für die Umsetzung verantwortlich? [Name]
  • Bis wann müssen die Maßnahmen umgesetzt sein? [Datum]

 

5. Punkt: Kontrolle & Dokumentation

  • Termin für die Überprüfung der Maßnahmen: [Datum]
  • Sind alle Maßnahmen wirksam umgesetzt? [Ja/Nein]
  • Müssen Anpassungen vorgenommen werden? [Ja/Nein] Falls ja, welche? [Beschreibung]
  • Datum der letzten Aktualisierung: [Datum]

Hier ist eine Checkliste für die Gefährdungsbeurteilung, die als Leitfaden für die systematische Durchführung dienen kann.

1. Punkt: Allgemeine Informationen

  • Arbeitsbereich/Tätigkeit: ______________
  • Verantwortliche Person: ______________
  • Datum der Beurteilung: ______________
  • Beteiligte Personen (z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt): ______________

 

2. Punkt: Ermittlung der Gefährdungen

 

Arbeitsumgebung

  • Sind Flucht- und Rettungswege frei und gekennzeichnet?
  • Bestehen Stolper-, Rutsch- oder Sturzgefahren?
  • Ist die Beleuchtung ausreichend?
  • Sind die klimatischen Bedingungen akzeptabel (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Lüftung)?

 

Mechanische Gefährdungen

  • Besteht Verletzungsgefahr durch Maschinen, Werkzeuge oder bewegliche Teile?
  • Sind Schutzeinrichtungen an Maschinen vorhanden und funktionsfähig?
  • Gibt es scharfe Kanten oder Quetschstellen?

 

Elektrische Gefährdungen

  • Sind elektrische Anlagen und Geräte geprüft und in sicherem Zustand?
  • Besteht Gefahr durch unsachgemäße Verkabelung oder defekte Stecker?
  • Gibt es ausreichenden Schutz vor Kurzschluss oder Überlastung?

 

Chemische Gefährdungen

  • Werden Gefahrstoffe verwendet (Lösungsmittel, Reinigungsmittel, Gase etc.)?
  • Sind Sicherheitsdatenblätter vorhanden und werden beachtet?
  • Gibt es geeignete Schutzmaßnahmen (Lüftung, persönliche Schutzausrüstung)?

 

Biologische Gefährdungen

  • Besteht Kontakt zu Bakterien, Viren oder Schimmelpilzen?
  • Gibt es Maßnahmen zur Hygiene und Desinfektion?
  • Werden Schutzmaßnahmen (z. B. Handschuhe, Masken) eingehalten?

 

Physikalische Gefährdungen

  • Sind Mitarbeiter Lärm, Vibrationen oder Strahlung ausgesetzt?
  • Werden Schallschutzmaßnahmen eingesetzt?
  • Gibt es Maßnahmen zum Schutz vor extremer Hitze oder Kälte?

 

Ergonomische Belastungen

  • Sind Arbeitsplätze ergonomisch gestaltet?
  • Gibt es monotone oder einseitig belastende Tätigkeiten?
  • Werden Hilfsmittel (z. B. Hebehilfen) genutzt, um körperliche Belastung zu reduzieren?

 

Psychische Belastungen

  • Besteht hoher Zeitdruck oder Stress?
  • Gibt es Konflikte im Team oder unklare Arbeitsanforderungen?
  • Werden Pausen eingehalten und Erholungszeiten berücksichtigt?

 

3. Punkt: Bewertung der Gefährdungen

  • Welche Gefährdungen haben das größte Risiko?
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
  • In welche Prioritätenklasse fällt die Maßnahme? (hoch/mittel/niedrig)

 

4. Punkt: Maßnahmen & Umsetzung

  • Geplante Schutzmaßnahmen: ______________
  • Verantwortliche Person für Umsetzung: ______________
  • Frist für Umsetzung: ______________
  • Kontrolle der Umsetzung erfolgt am ______________

 

5. Punkt: Überprüfung & Dokumentation

  • Wurden alle Maßnahmen umgesetzt?
  • Ist die Gefährdung reduziert oder vollständig beseitigt?
  • Ist eine erneute Beurteilung notwendig? (z. B. nach Unfall, Änderung im Betrieb)
  • Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung abgeschlossen und archiviert?

easyfeedback ist eine Softwarelösung, die hauptsächlich für Umfragen, Feedback und Bewertungen verwendet wird.

Obwohl es ursprünglich nicht speziell für die Gefährdungsbeurteilung entwickelt wurde, kann es als Tool für die Durchführung und Verwaltung einer Gefährdungsbeurteilung sehr hilfreich sein, wenn es richtig eingesetzt wird.

Hier sind einige Möglichkeiten, wie easyfeedback Ihnen bei der Gefährdungsbeurteilung helfen kann:

1. Möglichkeit: Erstellung von Umfragen und Fragebögen

  • Gefährdungsanalyse-Umfragen: Mit easyfeedback können Sie maßgeschneiderte Umfragen oder Fragebögen erstellen, um Gefährdungen am Arbeitsplatz zu identifizieren. Du kannst spezifische Fragen stellen, die alle potenziellen Gefährdungen abdecken, wie z. B. Lärm, chemische Exposition, ergonomische Risiken oder psychische Belastungen.

 

  • Anonymität der Mitarbeiter: easyfeedback ermöglicht es, Umfragen anonym durchzuführen, was die Mitarbeiter ermutigen kann, ehrlich auf mögliche Gefährdungen hinzuweisen, ohne negative Konsequenzen zu befürchten.

 

2. Möglichkeit: Erhebung und Analyse von Daten

  • Erhebung von Feedback:
    Du kannst Feedback von Mitarbeitern zu spezifischen Gefährdungen und Risiken sammeln. Indem du einfache, gezielte Fragen stellst, kannst du schnell Informationen zu den Gefahren und den betroffenen Bereichen sammeln.

 

  • Datenanalyse:
    easyfeedback bietet Funktionen zur Auswertung und Analyse der gesammelten Daten. Mit den statistischen Auswertungen kannst du leicht sehen, welche Gefährdungen besonders häufig genannt werden und in welchen Bereichen des Unternehmens Handlungsbedarf besteht.

 

  • Berichterstattung und Visualisierung:
    easyfeedback stellt Ihnen übersichtliche Reports und Visualisierungen zur Verfügung, die du nutzen kannst, um die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren und zu präsentieren. Diese können dann als Grundlage für die Festlegung von Maßnahmen dienen.

 

3. Möglichkeit: Feedback zur Wirksamkeit von Maßnahmen

  • Überprüfung der Schutzmaßnahmen:
    Nach der Implementierung von Schutzmaßnahmen können Sie mit easyfeedback die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen. Eine Nachbefragung der Mitarbeiter hilft dabei festzustellen, ob die getroffenen Maßnahmen tatsächlich einen Unterschied machen oder ob weiterhin Gefährdungen bestehen.

 

  • Kontinuierliche Verbesserung:
    Mit regelmäßigem Feedback können Sie die Gefährdungsbeurteilung kontinuierlich anpassen und verbessern, um langfristig die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.

 

4. Möglichkeit: Beteiligung des Betriebsrats und der Mitarbeiter

  • Betriebsrat einbinden:
    Der Betriebsrat kann die Umfragen und Feedbacks einsehen und sich aktiv an der Gefährdungsbeurteilung beteiligen. Dies fördert die Transparenz und die Mitbestimmung der Mitarbeiter im Arbeitsschutzprozess.

 

  • Mitarbeiterbeteiligung:
    easyfeedback bietet eine benutzerfreundliche Möglichkeit für die Mitarbeiter, ihre Bedenken zu äußern, ohne sich von einem physischen Beurteilungsprozess bedroht zu fühlen. Dies kann zu einer umfassenderen und genaueren Identifizierung von Gefährdungen führen.

 

5. Möglichkeit: Automatisierte Erinnerung und Follow-up

  • Erinnerungsfunktion:
    Mit easyfeedback können Sie Erinnerungen an Mitarbeiter senden, um sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung auch durchgeführt wird und regelmäßig überprüft wird. Dies stellt sicher, dass keine wichtigen Informationen verloren gehen und dass regelmäßige Bewertungen der Gefährdungssituation stattfinden.

 

  • Nachverfolgen von Maßnahmen:
    Du kannst sicherstellen, dass getroffene Maßnahmen auch konsequent umgesetzt werden, indem du Follow-up-Umfragen durchführst und deren Umsetzung überprüfst.

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