Digitale Barrierefreiheit stellt sicher, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder sensorischen Einschränkungen – Websites, Anwendungen und digitale Inhalte nutzen können.
Technische Maßnahmen bilden dabei die Grundlage für eine inklusive Nutzererfahrung.
1. Alternativtexte für Bilder
Jedes Bild, jede Grafik und jedes Icon sollte mit einem Alternativtext (alt-Text) versehen sein.
Dieser Text beschreibt das Bild für Screenreader, sodass sehbehinderte Nutzer den Inhalt verstehen. Wichtig ist, dass die Beschreibung präzise und informativ ist, ohne redundante Wörter wie „Bild von…“.
2. Bilder richtig einsetzen
Bilder sollten skalierbar und qualitativ hochwertig sein, unabhängig von Bildschirmgröße oder Zoomfaktor.
Textinhalte sollten möglichst nicht ausschließlich als Bild dargestellt werden, sondern immer auch als HTML-Text vorliegen.
3. Symbole und Icons
Icons dienen der visuellen Unterstützung, dürfen aber nicht allein zur Informationsvermittlung genutzt werden.
Für Screenreader sollten ARIA-Labels oder Alternativtexte implementiert werden.
So wird sichergestellt, dass die Funktion des Icons klar verständlich ist.
4. Schriftarten und Schriftgröße
Gut lesbare Schriften (z. B. sans-serif) erhöhen die Zugänglichkeit.
Mindestens 16px Basisgröße und die Verwendung von relativen Einheiten (em, %) erlauben es Nutzern, Textgrößen flexibel anzupassen.
Vermeiden Sie dekorative Schriftarten, die schwer lesbar sind.
5. Buttons und Interaktionselemente
Interaktive Elemente müssen klar erkennbar und ausreichend groß sein (mindestens 44×44 px).
Fokuszustände sollten sichtbar sein, damit Tastaturnutzer die Navigation problemlos durchführen können.
Buttons sollten beschriftet sein und nicht nur aus Icons bestehen.
6. Kontrast und Farben
Ein hoher Kontrast zwischen Text und Hintergrund ist entscheidend.
Die WCAG 2.1 empfiehlt mindestens 4,5:1 für normalen Text und 3:1 für großen Text.
Farben dürfen nicht allein zur Informationsvermittlung verwendet werden, z. B. Rot für Fehler – zusätzlich sollte ein Symbol oder Text erscheinen.
7. Blocksätze und Lesbarkeit
Blocksätze können die Lesbarkeit auf kleinen Bildschirmen oder für Screenreader erschweren.
Daher wird in der Regel linksbündiger Text bevorzugt.
8. Verständliches Texten
Klare, kurze Sätze und Absätze erleichtern das Verständnis.
Überschriften sollten korrekt strukturiert sein (H1-H6), Listen sinnvoll genutzt und Fachbegriffe erklärt werden.
Dies unterstützt nicht nur Menschen mit kognitiven Einschränkungen, sondern verbessert die Usability für alle Nutzer.
9. Testen und Prüfen
Regelmäßige Tests sind essenziell.
Dazu gehören:
- Screenreader-Tests (z. B. NVDA, VoiceOver)
- Automatisierte Prüfungen mit Tools wie WAVE, axe oder Lighthouse
- Tastaturbedienbarkeit
- Kontrast- und Farbtests
- Überprüfung von Alternativtexten, Zoomverhalten und responsivem Design
Fazit
Technische digitale Barrierefreiheit ist mehr als ein Designtrend – sie ist eine gesetzliche und ethische Notwendigkeit.
Durch die Umsetzung klarer Richtlinien zu Alternativtexten, Schrift, Farben, Buttons und Tests stellen Entwickler sicher, dass digitale Angebote für alle Menschen zugänglich bleiben.