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Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit in der öffentlichen Verwaltung

Die Digitalisierung verändert Verwaltung und Gesellschaft tiefgreifend. Behördengänge, Anträge und Informationen verlagern sich zunehmend ins Internet. 

Damit auch alle Bürgerinnen und Bürger gleichberechtigt von diesen Angeboten profitieren können, ist digitale Barrierefreiheit ein zentrales Thema. 

Sie stellt sicher, dass Menschen mit Behinderungen, ältere Personen oder Menschen mit eingeschränkten technischen Kenntnissen Verwaltungsdienste problemlos nutzen können.

Rechtliche Grundlagen

In Deutschland bilden das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) den rechtlichen Rahmen. 

Sie setzen die Vorgaben der europäischen Richtlinie (EU) 2016/2102 um. Öffentliche Stellen sind verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen so zu gestalten, dass sie barrierefrei zugänglich sind. 

Dazu gehört auch eine Erklärung zur Barrierefreiheit, die auf jeder Website veröffentlicht werden muss.

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit umfasst technische, gestalterische und inhaltliche Maßnahmen, die sicherstellen, dass digitale Angebote für alle Menschen nutzbar sind.

Dazu zählen:

  • Technische Zugänglichkeit: Kompatibilität mit Screenreadern, nutzbare Tastatursteuerung, ausreichend Kontraste.

  • Einfache Sprache: Verständliche Formulierungen für Menschen mit kognitiven Einschränkungen.

  • Mediale Aufbereitung: Untertitel und Audiodeskriptionen für Videos.

  • Struktur und Navigation: Klar gegliederte Inhalte, nachvollziehbare Menüführung.

Herausforderungen in der öffentlichen Verwaltung

Die Umsetzung ist jedoch anspruchsvoll. Häufige Herausforderungen sind:

  • Komplexe IT-Landschaften mit vielen unterschiedlichen Fachverfahren.

  • Mangel an Fachwissen bei Mitarbeitenden in Design, Redaktion und IT.

  • Nachträgliche Anpassungen bestehender Systeme, die teurer und aufwendiger sind als barrierefreie Planung von Beginn an.

  • Dynamische Inhalte wie Online-Formulare, die oft schwer barrierefrei umzusetzen sind.

Chancen und Nutzen

Digitale Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern bietet der öffentlichen Verwaltung erhebliche Vorteile:

  • Gleichberechtigter Zugang zu Verwaltungsleistungen stärkt die Demokratie.

  • Höhere Benutzerfreundlichkeit erleichtert allen Bürgerinnen und Bürgern den Umgang mit digitalen Diensten.

  • Imagegewinn und Vertrauen durch inklusive, bürgernahe Services.

  • Effizienzsteigerung, da verständliche und zugängliche Inhalte Rückfragen und Fehler reduzieren.

Handlungsempfehlungen

Für eine erfolgreiche Umsetzung sollten Verwaltungen:

  1. Barrierefreiheit von Anfang an einplanen – bereits in Ausschreibungen und Projektphasen.

  2. Standards anwenden – wie die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) .

  3. Mitarbeitende schulen, um Sensibilität und Fachwissen zu fördern.

  4. Regelmäßig testen – mit automatisierten Tools und durch Menschen mit Behinderungen.

  5. Bürgerfeedback beispielsweise – beispielsweise mit einem barrierefreien Umfragetool wie easyfeedback, um kontinuierliche Verbesserungen zu ermöglichen.

Fazit

Digitale Barrierefreiheit ist ein Grundpfeiler moderner, bürgernaher Verwaltung. 

Sie bedeutet nicht nur den Abbau von Barrieren für Menschen mit Behinderungen, sondern schafft allgemein verständliche, nutzerfreundliche Angebote. 

Nur so kann die digitale Verwaltung ihrem Anspruch gerecht werden: für alle da zu sein.

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