Inhalt einer Gefährdungsbeurteilung
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Eine Gefährdungsbeurteilung ist eine systematische Analyse von Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.
Sie ist in verschiedenen Bereichen des Arbeitsschutzes verpflichtend und umfasst mehrere wesentliche Inhalte.
Eine vollständige Gefährdungsbeurteilung sollte folgende Punkte beinhalten:
1. Punkt: Festlegung des Gefährdungsbereichs
- Betrieb und Arbeitsbereiche: Identifikation der betroffenen Arbeitsplätze und Bereiche im Unternehmen, in denen Gefährdungen bestehen könnten.
- Arbeitsmittel: Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Arbeitsmittel, die eine Gefahr darstellen können.
- Arbeitsorganisation: Arbeitsabläufe, Pausenzeiten, Schichtsysteme, die potenziell Risiken beinhalten.

2. Punkt: Ermittlung und Beschreibung der Gefährdungen
- Physische Gefährdungen: Lärm, Vibrationen, Temperatur, Beleuchtung, mechanische Gefährdungen, Elektroschockgefahr.
- Chemische Gefährdungen: Exposition gegenüber giftigen, ätzenden oder entzündlichen Stoffen, Dämpfen, Stäuben oder Gasen.
- Ergonomische Gefährdungen: Unzureichende Sitz- oder Stehpositionen, wiederholte Bewegungen, Hebe- und Tragebelastungen.
- Psychosoziale Gefährdungen: Stress, Mobbing, Überlastung, Konflikte im Team, unzureichende Kommunikation.
- Biologische Gefährdungen: Bakterien, Viren, Pilze, die eine Gefahr für die Gesundheit darstellen könnten.
3. Punkt: Bewertung der Gefährdungen
- Gefährdungspotenzial: Einschätzung der Schwere der möglichen Folgen einer Gefährdung (z. B. schwere Verletzungen, langfristige gesundheitliche Schäden).
- Wahrscheinlichkeit des Eintretens: Einschätzung, wie wahrscheinlich es ist, dass die Gefährdung zu einem Unfall oder einer Erkrankung führt.
- Risikobewertung: Kombination aus Gefährdungspotenzial und Eintrittswahrscheinlichkeit zur Ermittlung des Risikos. Dabei wird oft eine Skala von „gering“ bis „hoch“ verwendet.
4. Punkt: Festlegen von Schutzmaßnahmen
- Technische Maßnahmen: Verbesserungen am Arbeitsplatz (z. B. Maschinenabsicherungen, Belüftungssysteme, Lärmschutz).
- Organisatorische Maßnahmen: Anpassung der Arbeitsabläufe, Arbeitszeitregelungen, Sicherheitsanweisungen, Schulungen.
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Bereitstellung von Schutzkleidung, Helmen, Handschuhen, Gehörschutz, Atemschutzmasken etc.
- Notfallmaßnahmen: Notfallpläne, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Evakuierungspläne.

5. Punkt: Dokumentation und Kommunikation
- Protokollierung: Alle Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung müssen dokumentiert werden, einschließlich der identifizierten Gefährdungen, der durchgeführten Risikoanalyse und der festgelegten Schutzmaßnahmen.
- Information der Mitarbeiter: Alle betroffenen Mitarbeiter müssen über die Gefährdungsbeurteilung informiert werden, insbesondere über die festgelegten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln.
- Beteiligung des Betriebsrats: Der Betriebsrat muss in die Beurteilung einbezogen werden und die Ergebnisse sowie geplante Maßnahmen überprüfen.
6. Punkt: Überprüfung und Aktualisierung
- Regelmäßige Überprüfung: Die Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden, z. B. bei Änderungen der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsmittel oder nach einem Unfall.
- Erfolgsbewertung: Überprüfung, ob die festgelegten Schutzmaßnahmen effektiv sind und die Risiken tatsächlich minimieren.
7. Punkt: Besondere Gefährdungen
- Bei besonderen Gefährdungen, z. B. im Umgang mit gefährlichen Chemikalien, Maschinen oder bei der Arbeit in besonderen Umgebungen (z. B. auf Baustellen, in Laboren oder in der Nähe von Hochspannungsanlagen), müssen die spezifischen Gefährdungen detailliert analysiert und gesondert bewertet werden.

Fazit
Eine Gefährdungsbeurteilung ist eine umfassende und detaillierte Analyse, die darauf abzielt, alle potenziellen Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und wirksame Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Sie muss regelmäßig durchgeführt und an die Gegebenheiten des Unternehmens angepasst werden.
Die rechtzeitige und sorgfältige Durchführung dieser Beurteilung trägt dazu bei, Arbeitsunfälle und Berufserkrankungen zu verhindern und ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen.

