Datenschutz im Kontext des Bewerberfragebogens

Datenschutz ist im Kontext des Bewerberfragebogens von großer Bedeutung, da persönliche Daten der Bewerber gesammelt und verarbeitet werden.

Hier sind einige wichtige Aspekte und Best Practices, die zu berücksichtigen sind:

Rechtliche Grundlagen

  • DSGVO: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Sie gilt für alle Unternehmen, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten.

  • BDSG: Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzt die DSGVO in Deutschland und enthält spezifische Bestimmungen für den Datenschutz.

Grundsätze der Datenverarbeitung

1. Grundsatz: Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben und Transparenz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten muss rechtmäßig sein und in einer Weise erfolgen, die für die betroffene Person nachvollziehbar ist.

Bewerber sollten darüber informiert werden, welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage erhoben werden.

2. Grundsatz: Zweckbindung

Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und nicht in einer mit diesen Zwecken unvereinbaren Weise weiterverarbeitet werden.

Beispielsweise dürfen Bewerberdaten nur im Rahmen des Bewerbungsverfahrens genutzt werden.

3. Grundsatz: Datenminimierung

Es sollten nur solche Daten erhoben werden, die für den Zweck der Verarbeitung notwendig sind.

Vermeiden Sie die Erhebung unnötiger Daten, wie z.B. Informationen, die für die Bewertung der Eignung des Bewerbers irrelevant sind.

4. Grundsatz: Richtigkeit

Es muss sichergestellt werden, dass die verarbeiteten Daten korrekt und aktuell sind.

Bewerber sollten die Möglichkeit haben, ihre Daten zu berichtigen.

5. Grundsatz: Speicherbegrenzung

Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, notwendig ist.

Daten von abgelehnten Bewerbern sollten nach einer angemessenen Frist gelöscht werden, es sei denn, der Bewerber hat einer längeren Speicherung zugestimmt (z. B. für einen Talentpool).

6. Grundsatz: Integrität und Vertraulichkeit

Die Verarbeitung personenbezogener Daten muss in einer Weise erfolgen, die eine angemessene Sicherheit der Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, Zerstörung oder Schädigung.

Rechte der Bewerber

1. Auskunftsrecht:

Bewerber haben das Recht zu erfahren, welche personenbezogenen Daten über sie gespeichert werden und zu welchem Zweck diese verarbeitet werden.

2. Recht auf Berichtigung:

Bewerber können die Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten verlangen.

3. Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden):

Bewerber können unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung ihrer Daten verlangen.

4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:

Unter bestimmten Bedingungen können Bewerber die Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten verlangen.

5. Recht auf Datenübertragbarkeit:

Bewerber haben das Recht, ihre bereitgestellten personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln.

Vorqualifizierung von Bewerbern mit einem Bewerberfragebogen

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