Betriebsrat im Kontext des Hinweisgeberschutzgesetzes

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat auch Auswirkungen auf den Betriebsrat.

Hier sind die wesentlichen Punkte, wie der Betriebsrat in diesen Kontext eingebunden wird:

1. Punkt: Mitwirkung und Information

Der Betriebsrat sollte über die Einrichtung und Funktionsweise des Hinweisgebersystems informiert werden.

Er hat ein Mitspracherecht bei der Gestaltung der internen Meldestellen und der Verfahren, um sicherzustellen, dass die Interessen der Arbeitnehmer gewahrt bleiben.

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2. Punkt: Schutz der Hinweisgeber

Der Betriebsrat spielt eine Rolle beim Schutz der Hinweisgeber vor Vergeltungsmaßnahmen.

Er kann Maßnahmen unterstützen und überwachen, die sicherstellen, dass der Schutz vor Repressalien gewährleistet ist.

3. Punkt: Beratung und Unterstützung

Der Betriebsrat kann den Hinweisgebern Beratung und Unterstützung anbieten, insbesondere wenn es um die Vertraulichkeit und den Schutz vor Nachteilen geht.

4. Punkt: Schulung und Sensibilisierung

Der Betriebsrat kann in Schulungsmaßnahmen eingebunden werden, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter über ihre Rechte und das Hinweisgebersystem informiert sind.

Methode 1 Schulungen und Workshops

5. Punkt: Vertraulichkeit und Datenschutz

Der Betriebsrat hilft dabei, sicherzustellen, dass die Vertraulichkeit der Meldungen gewahrt bleibt und dass alle Datenschutzanforderungen eingehalten werden.

6. Punkt: Überwachung und Kontrolle

Der Betriebsrat kann die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes überwachen und sicherstellen, dass die Verfahren ordnungsgemäß funktionieren und die Rechte der Mitarbeiter gewahrt werden.

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