EU-Whistleblower-Richtlinie
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Die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) dient dem Schutz von Hinweisgebern, die Verstöße gegen EU-Recht melden.
Hier sind die zentralen Punkte der Richtlinie:
- Punkt: Anwendungsbereich
- Punkt: Meldekanäle
- Punkt: Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen
- Punkt: Anonymität und Vertraulichkeit
- Punkt: Rückmeldung und Nachverfolgung
- Punkt: Strafen bei Verstößen
- Punkt: Umsetzung in nationales Recht
1. Punkt: Anwendungsbereich
Die Richtlinie deckt eine breite Palette von Bereichen ab, darunter:
- Öffentliche Auftragsvergabe
- Finanzdienstleistungen und -vorschriften
- Produktsicherheit und -konformität
- Umweltschutz
- Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
- Datenschutz und Schutz der Privatsphäre
Sie gilt für Unternehmen und Organisationen mit mindestens 50 Mitarbeitern sowie für öffentliche Verwaltungen.

2. Punkt: Meldekanäle
Die Richtlinie verlangt die Einrichtung sicherer interner und externer Meldekanäle:
- Interne Kanäle: Unternehmen müssen eigene Systeme zur Meldung von Verstößen bereitstellen.
- Externe Kanäle: Hinweisgeber können auch externe Stellen nutzen, wie z. B. Behörden, falls interne Kanäle nicht effektiv oder sicher erscheinen.
3. Punkt: Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen
Die Richtlinie bietet umfassenden Schutz für Whistleblower, indem sie Vergeltungsmaßnahmen wie Kündigung, Herabstufung, Mobbing oder andere Nachteile verbietet.
Zudem müssen Mitgliedstaaten rechtliche Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber einführen.
4. Punkt: Anonymität und Vertraulichkeit
Die Identität des Whistleblowers muss während des gesamten Prozesses geschützt bleiben, und es dürfen keine Informationen weitergegeben werden, die auf die Person des Hinweisgebers schließen lassen.

5. Punkt: Rückmeldung und Nachverfolgung
Behörden und Unternehmen sind verpflichtet, dem Whistleblower innerhalb von drei Monaten Rückmeldung über die Untersuchung des Vorfalls und die ergriffenen Maßnahmen zu geben.
6. Punkt: Strafen bei Verstößen
Die Richtlinie fordert Sanktionen gegen Unternehmen oder Personen, die versuchen, Whistleblower zu behindern, oder die Schutzmaßnahmen umgehen.
7. Punkt: Umsetzung in nationales Recht
Die Mitgliedstaaten der EU mussten die Richtlinie bis zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht umsetzen, wobei sie detaillierte Regelungen über Meldeverfahren, Sanktionen und Schutzmaßnahmen erlassen.
Welche Unternehmen müssen in der EU ein Meldesystem für Hinweisgeber einrichten?
Laut EU-Richtlinie zur Einführung eines Hinweisgebersystems müssen europäische Unternehmen die über 50 Mitarbeiter haben, die in der Finanzdienstleistungsbranche tätig oder öffentliche Einrichtungen, Behörden oder Kommunen ab 10.000 Einwohner sind, ein Meldesystem für das Whistleblowing anbieten.
Dabei kann das Hinweisgebersystem telefonisch, schriftlich (E-Mail/Brief), persönlich, mittels (Online-)Formular oder einem speziellen, dafür ausgelegten Portal von den Unternehmen angeboten werden.
Für wen gilt die Whistleblower-Richtlinie?

Die Whistleblower-Richtlinie gilt für eine breite Gruppe von Personen, die Verstöße gegen EU-Recht melden.
Dazu zählen:
- Mitarbeiter: Sowohl aktuelle als auch ehemalige Angestellte in Unternehmen oder öffentlichen Institutionen.
- Selbstständige: Freiberufler und Unternehmer, die in geschäftlicher Beziehung zu einem Unternehmen stehen.
- Praktikanten und Auszubildende: Unabhängig davon, ob sie bezahlt oder unbezahlt sind.
- Lieferanten und Dienstleister: Personen oder Unternehmen, die in einer geschäftlichen Beziehung zu einer Organisation stehen.
- Aktionäre und Gesellschafter: Personen, die direkt oder indirekt an einer Organisation beteiligt sind.
- Freie Mitarbeiter: Personen, die ohne formalen Arbeitsvertrag für eine Organisation tätig sind.
Die Richtlinie gilt auch für Personen, die erst geplant haben, Missstände zu melden, aber noch keine Meldung gemacht haben, sowie für diejenigen, die bei der Meldung von Verstößen unterstützend tätig waren.
Was ist der Hauptzweck einer Whistleblower-Richtlinie?
Der Hauptzweck einer Whistleblower-Richtlinie besteht darin, Personen zu schützen, die auf Missstände oder Gesetzesverstöße innerhalb von Unternehmen oder Organisationen hinweisen.
Sie soll sicherstellen, dass Whistleblower ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen wie Kündigung, Mobbing oder Diskriminierung Verstöße melden können.
Dadurch fördert die Richtlinie Transparenz, stärkt die Einhaltung von Gesetzen und trägt zur Bekämpfung von Korruption, Betrug oder anderen Rechtsverletzungen bei.
Zusätzlich soll sie klare Meldewege und Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber etablieren, um eine Kultur der Offenheit und Verantwortung zu fördern.
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