Betriebsrat im Kontext der Datenschutzschulung
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Der Betriebsrat spielt beim Thema Datenschutz eine wichtige Rolle, weil er die Interessen der Mitarbeitenden vertritt und in bestimmten Bereichen Mitbestimmungsrechte hat.
Hier ist eine Übersicht, wie Datenschutzschulungen und der Betriebsrat zusammenhängen:
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

- Nach Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 80 und § 87 hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte bei:
- Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die personenbezogene Daten der Mitarbeitenden erfassen (z. B. Zeiterfassung, E-Mail-Überwachung).
- Regelungen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung im Betrieb.
- Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die personenbezogene Daten der Mitarbeitenden erfassen (z. B. Zeiterfassung, E-Mail-Überwachung).
- Der Betriebsrat muss informiert werden und kann Zustimmung verweigern, wenn Datenschutzrechte verletzt werden.
Datenschutzschulungen für Mitarbeitende
- Schulungen sind pflichtig nach DSGVO und dienen der Sensibilisierung für personenbezogene Daten.
- Der Betriebsrat sollte in die Planung einbezogen werden, insbesondere bei:
- Inhalt der Schulung
- Wahl der Schulungsform (Präsenz, Online)
- Schulungsplan und Teilnehmerkreis
Datenschutzschulungen für Betriebsräte
- Betriebsräte selbst verarbeiten oft personenbezogene Daten (Mitarbeiterlisten, Krankmeldungen, Bewerbungen).
- Daher müssen auch sie regelmäßig Datenschutzschulungen erhalten.
- Themen können sein: DSGVO-Grundlagen, Rechte der Mitarbeitenden, Umgang mit sensiblen Informationen.
Praktische Tipps für Unternehmen
- Schulungsinhalte mit Betriebsrat abstimmen, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.
- Dokumentation der Schulungsteilnahme transparent halten, ggf. mit Nachweis gegenüber Betriebsrat.
- Sensibilisierung aller Mitarbeitenden in Zusammenarbeit mit Betriebsrat, um Datenschutzkultur im Betrieb zu stärken.
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