Mitarbeiterbefragung: Was ist erlaubt und was nicht

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Mitarbeiterbefragung mit easyfeedback

Bei einer Mitarbeiterbefragung gibt es rechtliche und ethische Richtlinien, die beachtet werden müssen, um die Rechte der Mitarbeiter zu respektieren und einen fairen und transparenten Prozess sicherzustellen.

Hier sind einige Aspekte, die erlaubt bzw. nicht erlaubt sind:

Was ist erlaubt?

1. Aspekt: Freiwillige Teilnahme


Mitarbeiter dürfen frei entscheiden, ob sie an der Befragung teilnehmen möchten oder nicht. 

Druck oder Zwang zur Teilnahme sind nicht gestattet.

2. Aspekt: Anonymität

Die Befragung kann anonym durchgeführt werden, um den Mitarbeitern zu ermöglichen, ehrliches Feedback ohne Angst vor Konsequenzen zu geben.

Vertrauen in die Anonymität steigern

3. Aspekt: Schutz persönlicher Daten

Persönliche Daten der Mitarbeiter müssen gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen geschützt werden. 

Dies schließt die Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe von Daten ein.

4. Aspekt: Transparenz

Die Mitarbeiter sollten über den Zweck, die Ziele und den Ablauf der Befragung transparent informiert werden.

5. Aspekt: Gleichbehandlung


Alle Mitarbeiter sollten die gleiche Möglichkeit haben, an der Befragung teilzunehmen, unabhängig von ihrer Position im Unternehmen oder anderen persönlichen Merkmalen.

Was ist nicht erlaubt?

1. Aspekt: Diskriminierung

Die Befragung darf nicht dazu genutzt werden, Mitarbeiter aufgrund von Geschlecht, Alter, Ethnizität, Religion oder anderen geschützten Merkmalen zu diskriminieren.

2. Aspekt: Verletzung des Datenschutzes

Persönliche Daten der Mitarbeiter dürfen nicht ohne Zustimmung oder in einer Weise verwendet werden, die gegen Datenschutzbestimmungen verstößt.

Methode 7 Feedback-Schleifen

3. Aspekt: Einschüchterung oder Belästigung


Mitarbeiter dürfen nicht eingeschüchtert, belästigt oder benachteiligt werden, wenn sie sich entscheiden, nicht an der Befragung teilzunehmen oder bestimmte Meinungen zu äußern.

4. Aspekt: Missbrauch der Ergebnisse

Die Ergebnisse der Befragung dürfen nicht dazu verwendet werden, einzelne Mitarbeiter zu benachteiligen oder zu diskriminieren.

Stattdessen sollten sie dazu genutzt werden, Verbesserungen im Unternehmen voranzutreiben.

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